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Lernmanagement

Sie haben Vorlesungen gehört, Übungen besucht und Lehrbücher gewälzt. Ihr Wissen reicht noch nicht für das Examen, schon gar nicht für das Prädikatsexamen: Bereits 1885 stellte Ebbinghaus fest (Vergessenskurve nach Ebbinghaus), dass der größte Teil des Gelernten in einem relativ kurzen Zeitraum wieder vergessen wird. Nach ca. 2 Tagen ist nur noch ein Viertel des gelernten Stoffes reproduzierbar und im Laufe der Zeit nimmt das Vergessen immer weiter zu.

Fazit: Sie haben den größten Teil des Gelernten vergessen!

Testen Sie sich:

  • Wer ist Treuhänder ?
  • Was bedeutet verlängerter Eigentumsvorbehalt ?
  • Was ist ein Anwartschaftsrecht? (Wesensgleiches Minus zum Eigentum reicht als Antwort nicht !)
  • Welche Ansprüche kann ein Vormerkungsberechtigter geltend machen?

Falls Sie eine Frage nicht beantworten konnten: Fazit: Sie haben den falschen Stoff gelernt!

Ihre Examensklausur droht bereits auf der Begriffsebene, der Umsetzung des Sachverhalts, zu scheitern. Solche Begriffe werden als selbstverständlich vorausgesetzt und im Klausursachverhalt nicht erklärt. Finden Sie die Anspruchsgrundlagen z. B. im Vormerkungsrecht nicht, können Sie nicht punkten.

Beim juristischen Lernen geht es darum eine Methode zu entwickeln, die die unüberschaubare Stofffülle und unser begrenzt aufnahmefähiges Gedächtnis in Einklang bringt.
Unsere Methode ist das strukturelle Lernen, das Verstehen der Funktionszusammenhänge und das Verknüpfen von Bekanntem mit Unbekanntem. So wird es Ihnen möglich, eine Datenreduktion ohne Informationsverlust zu erreichen, und Ihr Wissen auf einen unbekannten Examensfall erfolgreich anzuwenden.

Damit Sie nicht 75% Ihrer Arbeitszeit auf Grund des Vergessens verschwenden berücksichtigen wir den Grundsatz: "LERNEN IST WIEDERERKENNEN". Die ideale Strategie gegen das Vergessen ist das systematische mehrmalige Wiederholen in den verschiedenen Stufen unseres Kursprogrammes.

Bitte überlegen Sie nun kurz, ob Sie in früheren Vorlesungen viel mitgeschrieben haben.
Die überwiegende Anzahl der Studenten beantwortet diese Frage mit „Ja”.
Überlegen Sie weiter, wann Sie sich das, was Sie vor einigen Semestern mühsam in Vorlesungen mitgeschrieben haben, das letzte Mal angesehen haben.
Fast alle Studenten gelangen zu dem Ergebnis, dass sie sich das Mitgeschriebene entweder nie wieder oder vor einem sehr langen Zeitraum angesehen haben.

Es wäre jetzt nur noch zur Selbsterkenntnis zu klären, warum dies der Fall war:
Wörtlich Mitgeschriebenes wird nach der Zeit unverständlich und ist dann schlechter zur Nacharbeit geeignet als die schlechtesten Lehrbücher und Skripten.
Fazit: Sie haben falsch gearbeitet! Wörtlich mitschreiben kostet nur Kraft und Verständnisfähigkeit, ist aber sinnlos.

Examenserfolg bedeutet:

  • Die Strategie gegen das Vergessen
  • Richtige Stoffauswahl
  • Die richtige Lernmethode

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren sie uns

BMR JURISTISCHE INTENSIVLEHRGÄNGE

Inhaber Prof. Dr. Montag

Anschrift

Wilhelhm-Holzamerweg 36
     55268 Nieder-Olm

 

Kontakt

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