bmr juristische intensivlehrgaenge

STRAFPROZESSRECHT

Die Ausbildungssituation
Die Prüfungsanforderungen im Strafrecht sind in der letzten Zeit vielseitiger geworden. Noch vor einigen Jahren konnte sich der Referendar damit begnügen, sich zur Vorbereitung auf die Klausur intensiv mit der Verfassung der Anklageschrift zu beschäftigen. Heute muss er damit rechnen, mit der ganzen Palette von Aktionsmöglichkeiten in der StPO konfrontiert zu werden. Sowohl in der häufig doch fallbezogenen Ausbildung der Arbeitsgemeinschaft, als auch in der unübersehbar gewordenen Literatur, vermissen die Prüfungskandidaten nicht selten, die an den vielfältigen Anforderungen orientierte Effektivität einer Examensvorbereitung.Der Kurs komprimiert das notwendige Prüfungswissen und präsentiert es in ansprechender Form. Die Erarbeitung der gesetzlichen Strukturen und Leitideen höchstrichterlicher Rechtsprechung haben dabei den Vorrang vor der Darstellung exotischer Fälle.Im Wesentlichen sieht sich der Referendar in dem Klausurfach des Strafprozessrechts mit drei Problemen konfrontiert:Das weitaus größte Problem bei Erstellung einer Klausur ist die Zeit. Durch das Erfordernis der Erstellung eines umfassenden Gutachtens und einer praktischen Lösung kommt es regelmäßig am Ende der 5-stündigen Klausurzeit zu erheblichen Problemen. Es verbleibt kaum noch hinreichend Zeit, die praktische Lösung in ordnungsgemäßer und akzeptabler Art und Weise niederzuschreiben.Darüber hinaus wird von den meisten Referendaren völlig unterschätzt, dass für die Erstellung des Gutachtens in der Klausur die Kenntnis des materiellen Strafrechts gefordert wird. Diesbezüglich stellen sich bei der Referendarklausur regelmäßig die gleichen Probleme wie im ersten juristischen Staatsexamen.Die Unkenntnis in verfahrensrechtlichen Fragen und Abläufen bereitet den meisten Referendaren Schwierigkeiten, die im Gutachten gewonnenen Erkenntnisse auch in eine saubere, praxisgerechte Lösung umzusetzen und einzuordnen. Darüber hinaus ist natürlich auch eine genaue Einordnung des Verfahrensstandes notwendig, um die Frage beantworten zu können, welche praktische Lösung in der Klausur gefordert wird.

Die BMR-Strategie
In 10 Sitzungen, wird der Referendar in alle examensrelevanten Bereiche des Strafverfahrensrechts eingewiesen. Die zuvor erarbeiteten Strukturen der StPO werden dann anhand von kleinen Fallbeispielen erörtert.Der Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, dem Referendar in allen Teilbereichen des Strafverfahrensrechts eine Struktur mit auf den Weg zu geben, die ihm ermöglicht, alle auftretenden Probleme einzuordnen und entsprechend zu lösen. Neuere Entscheidungen der Rechtsprechung werden integriert.Erfahrungsgemäß stellt die Fertigung der Anklageschrift zu 50% das mögliche Klausurthema dar. In aller Regel liegen die Schwierigkeiten des Referendars in der praktischen Anfertigung einer derartigen Anklage. Durch einen enormen Zeitdruck in der Strafprozessrechtsklausur und die Unkenntnis der wesentlichen Formalien werden in den seltensten Fällen wohlstrukturierte Anklageschriften gefertigt.In der Darstellung des Ermittlungsverfahrens gehen wir zunächst auf die Eingriffsbefugnisse sowie die Grenzen der Sachaufklärung (Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote) ein. Hierdurch wird bereits eine Grundlage für die weiteren Klausurthemen, Urteil und Revision, gelegt. Am Ende besprechen wir ausführlich die Erstellung der eigentlichen Anklageschrift sowie die anderen abschließenden Verfügungen der Staatsanwaltschaft und die Erstellung der dazugehörigen Begleitverfügung besprochen. Natürlich kommen die Einstellungen, Teileinstellungen und der dazugehörigen Begleitverfügungen nicht zu kurz. DAnschließend befassen wir uns mit dem Thema Hauptverhandlung. Schwerpunkt dieser Besprechung ist insbesondere das Beweisantrags- und Zeugnisverweigerungsrecht. Die genaue Kenntnis des Ganges der Hauptverhandlung ist wesentliche Voraussetzung für die Abfassung eines Urteils oder der Beurteilung einer revisionsrechtlichen Klausur bzw. einer Berufung.Unter Zugrundelegung dieser erarbeiteten Strukturen werden wir dann den Aufbau und die Formalien des strafrechtlichen Urteils besprechen. Dieser Themenbereich kommt neuerdings in den Referendarklausuren immer häufiger vor und wird leider in der Referendarausbildung kaum beachtet.Neben der Anklageschrift ist die Revisionsklausur der zweite Examensschwerpunkt. Zum Abschluss des StPO-Kurses werden wir uns deshalb mit dem Aufbau eines revisionsrechtlichen Gutachtens befassen. Die Grundlagen für das Revisionsrecht werden in allen Sitzungen behandelt, worauf immer besonders hingewiesen wird.Nach den 10 Sitzungen soll der Referendar in der Lage sein, alle denkbaren Klausurprobleme zu erkennen und eine entsprechende praktische Lösung zu finden. Die Teilprobleme sind thematisch zugeordnet. So wird z.B. das gesamte Klageerzwingungsverfahren im Bereich der Einstellungen besprochen. Der Erlass bzw. die Beantragung eines Haftbefehls wird im Rahmen des Haft- und Beschwerderechtes abgehandelt. Innerhalb der Sitzungen werden dem Referendar die praktischen Lösungsmöglichkeiten in vielfältiger Form unterbreitet Des weiteren werden zu ganz konkreten Bereichen auch sinnvolle Formulierungsvorschläge mit an die Hand gegeben. Auf diese Weise soll durch eine gewisse Automatisation der Formalien der Referendar in der Lage sein, auch am Ende der Klausur trotz der herrschenden Zeitprobleme noch eine saubere und klar gegliederte Lösung zu fertigen. Erfahrungsgemäß gibt es traditionelle Klausurthemen und traditionelle Themen für die mündliche Prüfung. Im Verlauf der Sitzungen wird der Referendar selbstverständlich auch in spezielle Themenbereiche eingewiesen, die zwar nicht klausurrelevant sind, doch immer wieder Thema einer mündlichen Examensprüfung sein werden. Durch entsprechende Hinweise während des Seminars wird der Referendar auch ohne weiteres in die Lage versetzt, die Examensrelevanz zwischen Klausurthema und mündlichem Prüfungsthema zu unterscheiden.

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