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ZIVILPROZESSRECHT

Die Ausbildungssituation
Die von den meisten Referendaren bereits bei der Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen erlebten Probleme bei der Erfassung der Strukturen und Zusammenhänge im materiellen Zivilrecht setzt sich im Referendariat fort: Die Fülle der Vorschriften zum Erkenntnisverfahren und die Vielzahl besonderer, oft im Gesetz gar nicht geregelter prozessualer Sonderfälle, führt entweder zur Kapitulation vor der nicht über- und nicht durchschaubaren Materie oder zur Anhäufung isolierten Einzelwissens. Auch letzteres kann jedoch in der Regel im Examen nicht nutzbar gemacht werden, weil der dort zur Bearbeitung ausgegebene Fall eben doch nicht vollständig in die einzelnen "Wissensschubladen" passt, sondern seine individuellen Besonderheiten aufweist, die der Referendar vorher in dieser Form noch nicht gesehen hatHinzu kommt, dass das Zivilprozessrecht gleich zu Beginn der Ausbildung behandelt wird und so im Zeitpunkt der Klausuren ca. 1 ½ Jahre zurückliegt. Auch Referendare, die während der entsprechenden Ausbildungsstationen zufriedenstellende Kenntnisse erworben haben, erfahren oft leidvoll, wie viel in dieser Zeit ohne geeignete Wiederholung zwangsläufig vergessen wird.Besondere Abneigung bringen die meisten Referendare der sog. Relationstechnik entgegen. Vornehmlich Kollegen, die eine Hausarbeit nicht oder nicht auf dem Gebiet des Zivilrechts schreiben, glauben ohne Kenntnisse dieses, als undurchschaubar und veraltet empfundenen "Selbstzwecks" auskommen zu können. Dass es sich hierbei - wie z.B. bei der Subsumtion auch - um eine streng logische juristische Arbeitstechnik handelt, ohne die kein zivilrechtlicher Fall einer praktischen Lösung zugeführt werden kann, merken sie erst, wenn Prüfer das in der Klausur gefundene Ergebnis als sachfremd und unzutreffend qualifiziert haben.

Die BMR-Strategie
Ziel einer sinnvollen Examensvorbereitung auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts muss es nicht nur sein, die aufgezeichneten typischen Referendarprobleme zu lösen, sondern vor allem den Referendar zu befähigen, die ihm im Examen im Rahmen der ZPO-Klausur gestellten Aufgaben auch dann zu lösen, wenn er von der konkreten Problemstellung noch nichts gehört hat. Diese Ziele können durch eine bloße Aneinanderreihung einzelner, mehr oder weniger examensrelevanter (wer weiß schon im vorhinein, welche Probleme für sein Examen relevant sein werden?) Einzelfälle oder -probleme nicht gelöst werden. Vielmehr muss man in der Lage sein, die neu auftauchenden Probleme durch ein solides Basiswissen und der Herstellung von Bezügen zu bekannten Problemgestaltungen einer eigenen und zutreffenden Lösung zuzuführen. Dabei müssen zentrale juristische Arbeitstechniken beherrscht und in die im Examen verlangten Darstellungsformen umgesetzt werden können.Die insgesamt 11 Sitzungen gliedern sich damit in einen Grundlagenteil und einen Vertiefungsteil. Im Rahmen der Grundlagen wird zunächst der "Normalfall" des Zivilprozesses erarbeitet (ca. 4 Sitzungen), wobei es hier darauf ankommt, anhand zentraler Grundbegriffe (Prozessmaximen, Klage, Verteidigung, Gericht, Partei, mündliche Verhandlung, Beweis, Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit usw.) die übergeordneten Leitgedanken und Grundstrukturen des Zivilprozessrechts kennenzulernen, damit Bezüge zwischen einzelnen Institutionen und Problemkreisen nicht nur innerhalb der ZPO, sondern auch zu außerhalb liegenden materiell-rechtlichen Gebieten hergestellt werden können. Hier wird deutlich gemacht dass die Regeln des Prozessrechts nicht für sich stehen oder willkürlich gefasst sind, sondern sich vielmehr als logische Ergänzung und Fortsetzung der Strukturen des materiellen Rechts darstellen und nur zusammen mit diesen als ein vielfach vernetztes System erfasst werden können. Dass dabei auch ausgewählte Einzelfragen des materiellen Rechts im Rahmen kleiner Exkursionen kurz wiederholt werden, versteht sich von selbst, doch müssen Kenntnisse hier weitgehend vorausgesetzt werden.Zu den Grundlagen gehört auch die Darstellung unabdingbarer juristischer Arbeitstechniken und Darstellungsformen (1 Sitzung), also auch Fragen der Feststellung dieses Sachverhalts (Aktenauszug, Sachbericht, Tatbestand), der rechtlichen Bewertung (Relationsgutachten) und der im Examen verlangten praktischen Entscheidungen (Urteil, Beschluss, Schriftsatz, Hilfs-/Gutachten).Im Vertiefungsteil (6 Sitzungen) sollen die bereits gewonnenen Kenntnisse sowohl durch Wiederholung gesichert, als auch durch die Darstellung zivilprozessualer Spitzenprobleme auf Examensniveau gebracht werden. Behandelt werden hier u.a. Fragen der Parteiänderung (Parteiwechsel, Parteierweiterung), der Mehrheit von Parteien (Streitgenossenschaft, Beteiligung Dritter am Prozess), des Mahnverfahrens, der Veräußerung der streitbefangenen Sache, der Eilverfahren (Beweissicherung, Arrest, einstweilige Verfügung), der objektiven Klagehäufung, der Stufenklage, der Aufrechnung, der Widerklage, der Zurückweisung verspäteten Vorbringens, des Säumnisverfahrens, der besonderen Verfahrensarten (Amtsgerichtsprozess, Urkundsprozess, sonstige), der Verfahrensbeendigung (Klagerücknahme, Erledigung der Hauptsache, Vergleich) sowie der Rechtsbehelfe (insbesondere Beschwerde und Berufung).Damit sind die klassischen examensrelevanten zivilprozessualen Probleme behandelt, doch steht auch hier im Vordergrund, den Referendar zu befähigen, ihm unbekannte Probleme durch Zurückführung auf Bekanntes eigenständig zu lösen.In allen Abschnitten ist die aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet; auf grundlegende Literatur und Entscheidungen wird gesondert hingewiesen. Zentrale Inhalte des Kurses werden auf über 60 Strukturblättern dem Teilnehmer ausgeteilt. Der Stoff jeder Stunde wird durch Tests und Lösungen wiederholt.

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