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ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT

Die Ausbildungssituation
Nachdem der Referendar während seiner Ausbildung ausführlichst mit dem Zivilprozessrecht, dem Strafprozessrecht und dem Öffentlichen Recht in materieller und verwaltungsrechtlicher Hinsicht vertraut gemacht wurde, stellt er, zumeist erst kurz vor Beginn der 2. juristischen Staatsprüfung fest, dass seine Kenntnisse auf dem Gebiet des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechtes eher als minimal zu bezeichnen sind und nur schemenhafte Vorstellungen auf diesem Rechtsgebiet geltenden Regelungs- und Strukturprinzipien existieren.Als Reaktion auf diese Erkenntnis begegnet der Examenskandidat den aus diesen Prüfungsfächern stammenden Klausuren mit Unsicherheit und Angst. Dies wiederum führt zu einer verkrampften Haltung bei der Bearbeitung der vorgelegten Probleme und letztlich zu Lösungsversuchen, die den meist naheliegenden Kern der rechtlichen Fragestellung wegen einer allzu ausschweifenden Behandlung an sich nebensächlicher, aber durch Zufall in Erinnerung gebliebenen Verfahrensfragen nicht zu erreichen vermögen. Die daraus resultierende Konsequenz für den Examenskandidaten in Form relativ schlechter Bewertungen gerade in diesem Prüfungsfach ist den meisten Referendaren aus leidvoller Erfahrung bekannt

Die BMR-Strategie
Hilflos steht der Referendar, dem von der Universität häufig nicht einmal Grundkenntnisse im Recht der Zwangsvollstreckung vermittelt wurden, vor dieser Stofffülle. Die auch sonst untaugliche Methode, durch die Erarbeitung einzelner Klausurprobleme eine Materie in den Griff zu bekommen, versagt hier vollends. Ziel des Assessorkurses ist es deshalb, die Strukturen des Zwangsvollstreckungsrechts sichtbar zu machen und das selbst manchem Richter und Anwalt ungegliedert und verworren erscheinende 8. Buch der ZPO systematisch aufzuarbeiten. Sinnlos wäre es z.B., unvermittelt mit den allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, die als solche isoliert nie ein Klausurproblem darstellen, zu beginnen und erst ganz am Ende die Rechtsbehelfe zu behandeln, um die es in den Prüfungen geht. In aller Regel nämlich bilden eine Vollstreckungserinnerung, eine sofortige Beschwerde, eine Vollstreckungsgegenklage, eine Drittwiderspruchsklage o.ä. den Einstieg in die Falllösung. Deshalb wird in der Einführung ein Gesamtüberblick gegeben, der eine Tour d'horizon durch die Rechtsbehelfe einschließt, damit bei der späteren Vertiefung aller Problemstellungen die Bezüge sichtbar werden. Die 7 Sitzungen mit Schwerpunktsetzung auf das Gebiet "Einzelzwangsvollstreckung" werden die Begeisterung für das Fach Zwangsvollstreckung wecken, Verzahnungen mit dem materiellen Recht sowie den praktischen Nutzen aufzeigen und bei gleichzeitiger Wiederholung von prozessualem Grundlagenwissen die Strukturen darstellen. Systematisch wird der Gang der Zwangsvollstreckung mit all seinen Voraussetzungen und Besonderheiten bei der Durchführung nahegebracht.Dieses Raster ermöglicht es dem Referendar, alle weiteren Informationen richtig einzuordnen und zueinander in Beziehung zu setzen. In Verbindung mit der bewährten Normalfallmethode nimmt unser systematischer Abriss der Zwangsvollstreckung ihren Schrecken.Zusammen mit der Darstellung der Strukturprinzipien der Einzelzwangsvollstreckung werden aber auch die rechtlichen Parallelen zu dem Insolvenz-verfahren, Konkurs und Vergleich erarbeitet sowie deren verfahrensrechtliche Besonderheiten herausgestellt. Durch diese Vorgehenswiese wird der Eindruck vermieden, dass es sich hier um völlig unterschiedliche rechtliche Sachverhalte handelt. Der Referendar lernt vielmehr, die Problemkreise zunächst in ihren Erscheinungsformen abstrakt zu erkennen und sie dann unter strikter Anwendung der Normalfallmethode durch Einbettung in die Strukturen eines konkreten Verfahrens zu lösen. Alle 3 Verfahren werden in diesem Kurs in ihrer Gesamtheit erkannt und damit aus der nahezu unübersehbaren Aufsplitterung in Einzelfallprobleme herausgelöst.Die straffe Kurskonzeption erfordert energisches Durcharbeiten der Materie (Nacharbeit !!!), Disziplin und Konzentration bis zur letzten Kursstunde. Die Vortragsweise beschränkt sich nicht auf den allseits bekannten und berüchtigten Frontalunterricht; vielmehr ist bei Meidung sklavischer Mitschrift aktive Mitarbeit gewünscht und gefordert.Der Kurs bietet damit sogleich eine Möglichkeit zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, in der Zwangsvollstreckungsrecht zu den Standardthemen gehört.

Denken Sie daran: Die Qualität Ihres Staatsexamens bestimmt Ihre Zukunftsperspektiven!

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