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Strategie gegen das Vergessen

“Lernen ist Wiedererkennen”

Die Strategie gegen das Vergessen ist systematisches mehrmaliges Wiederholen, wobei die erste Wiederholung unverzüglich erfolgen muss.

Um Ihnen den so erforderlichen Wiederholungseffekt zu gewährleisten, sind unsere Kurse mehrstufig aufgebaut. Im ersten Schritt werden die Grundlagen behandelt, die dann in weiteren Schritten bis auf Examensniveau vertieft werden. Ausgangspunkt für den nächsten Schritt ist jeweils eine kurze Wiederholung des vorangegangenen Stoffes. Im mündlichen Vortrag finden so bereits mehrere Wiederholungen statt. Sie erhalten dann zu jeder Lerneinheit des mündlichen Kurses präzise Hausaufgaben aus unserem Kursmaterial. In diesen Hausaufgaben wird das im Kurs Vorgetragene hinterfragt und ergänzt, so dass Sie eine weitere Wiederholung vornehmen.
Schließlich gliedern und schreiben Sie auf die Lerneinheiten abgestimmte Klausuren, was wiederum zu einer Wiederholung und Verfestigung Ihres erlernten Wissens führt.

Fazit: Es tritt so ein vier- bis fünfmaliger Wiederholungseffekt als ideale Strategie gegen das Vergessen ein!

Herkömmliche Repetitorien versuchen, Ihnen über den Megaexamensfall oder über Einzelfallprobleme den Examensstoff zu vermitteln.

Diese Vorgehensweise wiegt Sie in einem Gefühl der Sicherheit, denn Sie haben ja vermeintlich alle Probleme abgehandelt. Diese Sicherheit ist trügerisch. Allein der Münchner Kommentar zum BGB umfasst neun Bände/Halbbände mit jeweils ca. 2.200 Seiten. Auf jeder Seite werden mindestens 4 Problemkreise abgehandelt. Sie kommen so alleine im BGB auf über 79.000 Probleme und im Öffentlichen Recht, Strafrecht und den Nebengebieten kommen noch unzählige hinzu. Sinn des Staatsexamens ist es auch nicht, „wiederkäuenderweise” irgendwelche Meinungen zum Besten zu geben, sondern zu zeigen, dass Sie eine Klausur bzw. Hausarbeit anhand des Gesetzes vertretbar lösen können.
„Es geht beim juristischen Lernen darum, sich selbst mit Programmen zu laden, die zur Bearbeitung späterer Falldaten befähigen. Die bloße Anhäufung von Wissen genügt nicht, ja sie schadet eher. Entscheidend ist vielmehr die Methode, das Können. Es macht einen Unterschied, ob man Informationen - z.B. Definitionen - einfach als einzuspeichernde Daten (Wissen) ansieht und entsprechend lernt, oder ob man sie als Programme (Können) begreift. Im ersteren Fall wird man bestenfalls zu einer Reproduktion der gespeicherten Daten imstande sein. Im letzteren Fall wird man dagegen imstande sein, Fälle nach den Regeln der Definitionen zu bearbeiten. Praktisch alle misslungenen juristischen Klausuren kranken daran, dass dieser elementare Unterschied zwischen Wissen und Können im vorangegangenen Lernen nicht erkannt worden ist.” (Fritjoft Haft - Einführung in das juristische Lernen, 6. Auflage 1997) So gibt es auch bei unseren Intensivkursen viele Fälle, auch viele Examensfälle, die aber im Vergleich zu anderen Repetitorien gerade eine umgekehrte Funktion erfüllen, nämlich nicht Selbstzweck sind, sondern zum Training des gelernten systematischen Könnens, also der Anwendung des Gesetzes dienen.

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