bmr juristische intensivlehrgaenge

ÖFFENTLICHES RECHT

Die Ausbildungssituation
Die Mehrzahl der Referendare stand schon während des Studiums dem Öffentlichen Recht eher skeptisch gegenüber. Die Fülle der gesetzlichen Bestimmungen, der Mangel an klaren Leitlinien, die scheinbare Undurchschaubarkeit und Unvorhersehbarkeit der verwaltungsrechtlichen Entscheidungen waren Hauptkritikpunkte.Nach Einschätzung nicht weniger Referendare verschärft sich diese Situation im Referendariat noch durch die nicht seltene Konfrontation mit völlig unbekannten Materien, durch möglicherweise abweichende Lösungsvorschläge bei gleichem Sachverhalt allein aufgrund unterschiedlichen Verfahrensstadiums, durch die Vielzahl der völlig verschiedenen Entscheidungsalternativen.Ist im Zivilrecht ein Urteil, im Strafrecht eine Anklageschrift oder Einstellungsverfügung zu entwerfen, so reicht im Öffentlichen Recht insbesondere im verwaltungsbehördlichen Verfahren die Palette vom Widerspruchs-/Abhilfebescheid über Vorlageschreiben, Klageerwiderung und aufsichtsbehördliche Beanstandungsverfügung bis hin zum (wenn auch seltener) Entwurf einer Ratsentscheidung oder auch anderer unbekannter Materien des Besonderen Verwaltungsrechts.

Die BMR-Strategie
In den 10 Sitzungen werden verwaltungspraktische Lösungen dieser Problemfelder entwickelt Die Arbeit am Normalfall soll Ihnen helfen, methodisches Vorgehen zu erlernen. Das Öffentliche Recht wird Ihnen in diesem Kurs strukturiert in umfassender, aber Ihren vollen Einsatz fordernder Weise angeboten werden. Für eine fruchtbare Teilnahme an diesem Kurs ist Ihre Mitarbeit aber auch die Nacharbeit der Unterrichtseinheiten unerlässlich. Anhand einer integrierten Darstellung von materiellem Recht - mit Schwerpunkt Besonderes Verwaltungsrecht - und den jeweils hierzu korrespondierenden Zulässigkeitsvoraussetzungen der klausurbedeutsamen Rechtsschutztypen wird dem Referendar der Einstieg in die öffentlich-rechtliche Assessorklausur erleichtert und gleichzeitig prüfungs- und praxisgerecht vermittelt Hierbei erfolgt die Stoffzuordnung und Präsentation - wie in der Klausur - nach Maßgabe der Anforderungen der im Assessorexamen im Vordergrund stehenden Rechtsgebiete. Es werden nach Klausurhäufigkeit und Schwierigkeitsgrad gewichtet u.a. folgende Themenbereiche angesprochen:

•  Einführung in die Struktur der öffentlich-rechtlichen Fallbearbeitung (Rechtsschutzsysteme),
•  Methodik der verwaltungsrechtlichen Falllösung,
•  Systematik der Verfahrens- und Klagearten,
•  besondere verfahrensrechtliche Probleme:
    - Widerspruchsverfahren/Vorverfahren,
    - Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand,
    - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens,
    - Streitgenossenschaft und Beiladung,
    - Suspensiveffekt und Rechtsschutz nach §§ 80 und 123 VwGO,
    - "Wehrfähigkeit" von Selbstverwaltungskörperschaften
    - Organverfassungsstreitverfahren,
    - maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt/ Untersuchungsmaxime,
    - Nachbar- und Konkurrentenklage,
    - prozessuale Fragen bei Mitwirkungsakten,
  - Erledigung und Kostenfragen,
  - Bestandskraft/Rechtskraft/Streitbefangenheit, Kommunalrecht,
•  Öffentliches Baurecht,
•  Polizei- und Ordnungsrecht mit Vollstreckungsrecht,
•  Ausländerrecht,
•  Straßen- und Wegerecht/Straßenverkehrsrecht
•  Planungsrecht,
•  Immissionsschutzrecht/Gewerberecht/Abfallrecht,
•  Beamtenrecht,
•  Versammlungsrecht,
•  Staatshaftung/Abwehransprüche.

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Inhaber Prof. Dr. Montag

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